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KG, 10.05.1984 - 12 U 1387/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fußgänger; Insel; Verkehr; Straße; Verschulden; Überquerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254; StVO § 25 Abs. 3
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00
Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger
Von den sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten ist der Kraftfahrer nicht schon dadurch entbunden, dass der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn außerhalb geschützter Stellen (vgl. § 26 StVO) besonders sorgfältig sein muss; dieser hat sowohl beim Betreten als auch beim Überschreiten der Fahrbahn auf sich nähernde Fahrzeuge zu achten und den fließenden Verkehr zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 3 StVO; KG DAR 1978, 107, 108; VerkMitt 1985, 3, 4; 1985, 68). - KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99
Haftungsverteilung bei einem Unfall eines Kraftfahrers mit einem Fußgänger; …
Wenn das Verschulden des Fußgängers und dasjenige des Kraftfahrers etwa gleich schwer wiegen, haftet Letzterer wegen der zu berücksichtigenden Betriebsgefahr nach einer Quote zu 2/3 (st. Rspr. des Senats, VerkMitt 1985, 3 f. Nr. 4; Urteil vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - ).